Wespennest am Dach entfernen ©

Wespennest entfernen – eine Aufgabe für Kammerjäger:innen

Ein Wespennest eigenmächtig zu entfernen ist gefährlich und wird außerdem mit einem hohen Bußgeld geahndet. Erfahren Sie hier, wie man sich gesetzeskonform von Wespen in Haus und Garten befreit.

Wespennest entfernen – Selbsthilfe kann teuer werden

Die meisten Menschen erschrecken, wenn sie beispielsweise bei der Dachwartung und Dachkontrolle oder an der Terrasse ein Wespennest entdecken. Dann wird nach einer Möglichkeit gesucht, das Nest zu entfernen. Das ist nicht verwunderlich, denn Wespenstiche sind nicht nur sehr schmerzhaft, sondern auch gefährlich. Insbesondere Allergiker:innen sind besorgt, wenn ein Wespennest auf dem Dachboden, außen am Dach, an der Terrasse, in einem Baum oder an einer anderen Stelle auf dem Grundstück entdeckt wird. Ihnen droht bei einem Wespenstich schlimmstenfalls ein lebensbedrohlicher allergischer Schock. Gleiches gilt für Familien mit kleinen Kindern. Gerät eine Wespe, die sich in ein Limonadenglas verirrt hat, beim Trinken in den Mund oder Hals, kann der Stich ebenfalls lebensbedrohliche Folgen haben. Kleine Kinder sind aufgrund der altersbedingten Unachtsamkeit und Arglosigkeit zudem besonders gefährdet. 

‌Es ist somit völlig verständlich, dass man das Wespennest loswerden möchte. Doch ganz so einfach ist dies nicht. Zum einen ist das Entfernen eines Wespennests für Laien nicht ungefährlich, denn die wehrhaften Insekten werden versuchen, den Eindringling zu vertreiben. Außerdem stehen Wespen und Wespennester unter Naturschutz, sodass es auch in rechtlicher Hinsicht problematisch ist, ein Wespennest eigenmächtig zu entfernen. Das Wespennest auszuräuchern oder mit Wespenschaum zu zerstören ist keinesfalls erlaubt. 

‌Im folgenden Beitrag erhalten Sie hilfreiche Informationen zu diesem Thema und Tipps, wie man verhindert, dass Wespen ein Nest am Haus oder auf dem Grundstück bauen.

Wo findet man Wespennester?

Wespennester sind komplexe Strukturen, die von Wespen erbaut werden, um ihre Brut und ihre Kolonie zu beherbergen. Jedes Nest besteht aus einer Vielzahl von Zellen, in denen Eier gelegt, Larven gezüchtet und neue Wespen herangezogen werden. Die Insekten sind sehr findig, wenn es darum geht, Materialien für den Bau des Wespennests zu finden. Wespennester können aus verschiedensten Materialien gebaut werden. Die Tiere nutzen das, was in der Umgebung zur Verfügung steht. In der freien Natur bestehen Wespennester meist aus Holz- und Pflanzenfasern. Siedeln sich die Insekten in der Nähe der Menschen an, nutzen Sie beispielsweise auch Papier für den Nestbau. 

‌Wespennester finden sich überall dort, wo Wespen vorhanden sind. Die Nester werden in Baumhöhlen, unter Dachüberständen, in Gebäuden und sogar unterirdisch gebaut. Einige Arten von Wespen bauen ihre Nester ausschließlich in freier Natur, während andere die Vorteile der Nähe zum Menschen nutzen und sich in und an Gebäuden ansiedeln. 

‌Obwohl es nachvollziehbar ist, dass man von der Entdeckung eines Wespennests auf dem eigenen Grundstück oder sogar am Haus nicht begeistert ist, dürfen die Insekten nicht einfach beseitigt werden. Es ist auch nicht erlaubt, die Tiere im Zuge einer Dachreinigung zu vertreiben und zu töten.

Warum stehen Wespen und Wespennester unter Naturschutz?

Entgegen ihrem schlechten Image sind Wespen nützliche Tiere, die zur Kontrolle von Schädlingen und zur Bestäubung von Pflanzen beitragen. Dennoch ist unstrittig, dass Wespen in bestimmten Situationen gefährlich sein können und es notwendig ist, vorsichtig mit ihnen umzugehen. Ein bewohntes Wespennest sollte nicht ohne professionelle Hilfe entfernt werden. 

‌Wespen und somit auch Wespennester stehen unter Naturschutz, da sie wichtige Bestandteile des Ökosystems sind. In den letzten Jahrzehnten ist ein besorgniserregender Trend zu beobachten: Zwischen 1989 und 2014 verringerte sich die sogenannte Biomasse fliegender Insekten um mehr als 75 Prozent. Weltweit sind über 40 Prozent aller Insektenarten bedroht. Neben Wespen zählen insbesondere Bienen, Ameisen und Schmetterlinge zu den bedrohten Arten. Würde diese Entwicklung ungebremst voranschreiten, wären in einhundert Jahren sämtliche Insekten ausgestorben – mit katastrophalen Folgen für das Ökosystem, denn über 85 Prozent der Pflanzen sind auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen. Die Bestäuber sorgen wiederum für ungefähr 35 Prozent unserer Nahrungsmittel. Sterben die Insekten aus, müssten die Pflanzen maschinell oder per Hand bestäubt werden und Millionen von Menschen würden jährlich weltweit an Hunger sterben. 

‌Es ist deshalb sehr wichtig, dass Wespen geschützt werden, um ihre bedrohten Populationen zu erhalten und ein ausgewogenes Ökosystem zu garantieren. Allerdings ist es ebenfalls eine Tatsache, dass Wespen in bestimmten Situationen gefährlich sein können und es notwendig ist, vorsichtig mit ihnen umzugehen.

Rechtliche Grundlagen und Bußgelder

Wespen sind ebenso wie Hornissen gemäß § 39 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) geschützt.
Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

‌(1) Es ist verboten, 

‌1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, 

‌2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten, 

‌3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

‌§ 39 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG
Es ist also auch nicht erlaubt, Wespen zu töten oder zu verletzen. In Deutschland wird man vorwiegend auf zwei Wespenarten treffen: die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe. Die Wespennestentfernung dieser Arten kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Es wurden unterschiedliche Bußgelder von den einzelnen Bundesländern festgesetzt, welche in der folgenden Tabelle aufgelistet sind:
Wenn es sich um besonders bedrohte Wespenarten wie die Kopfhornwespe oder die Kreiselwespe handelt, greift sogar § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes und Verstöße werden in fast allen Bundesländern mit noch höheren Bußgeldern bestraft. Ausnahme bildet lediglich Rheinland-Pfalz. Dort beträgt das maximale Bußgeld in beiden Fällen 5.000 Euro.
 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

‌(1) Es ist verboten, 

‌1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 

‌2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 

‌3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 

‌4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).

‌§ 44 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG
In der folgenden Tabelle sind die Bußgelder für das Entfernen von Wespennestern besonders bedrohter Arten aufgelistet:

Schutz vor Wespenstichen

Wespen siedeln sich oft in der Nähe von Wohnungen und Häusern an, denn hier finden sie ausreichend Nistmaterial. Mit einigen nützlichen Tipps, welche den Umgang mit Wespen und Tauben aus Mietersicht betreffen, kann man die Gefahr einer gefährlichen Konfrontation mit den Insekten reduzieren. 

‌Wespennester finden sich häufig an folgenden Stellen:
  • auf dem Dachboden 
  • am Dachüberstand 
  • im Rollladenkasten 
  • in einer dunklen Garagenecke 
  • unter einer Holzterrasse 
  • auf Bäumen im Garten 
  • in verlassenen Bauten von Mäusen und Maulwürfen 
  • Zum einen ist es wichtig, die Insekten vom Eindringen in die Wohnräume abzuhalten. Rüsten Sie im Sommer Ihre Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Insektenschutzgittern aus. Das ist der effektivste Schutz vor Insekten aller Art und hält auch zuverlässig lästige Fliegen, Mücken oder Spinnen fern. Im Freien hat sich der Einsatz von Geruchsstoffen bewährt, die von den Wespen als unangenehm empfunden werden. Dazu zählen Kaffee, Zitrusfrüchte, Basilikum oder Teebaumöl. Im besten Fall hält das die Plagegeister aus Ihrem Garten fern. 

    ‌Eine andere Strategie ist der Einsatz einer Ablenkungsfütterung. Dabei wird ein Gefäß mit süßer Limonade oder überreifen Früchten weit von dem Bereich, wo man sich aufhält, platziert. Darüber hinaus sollte man Nahrungsmittel sofort nach dem Essen abdecken oder ins Haus bringen, damit die Wespen nicht angelockt werden. Insbesondere süße Getränke sollten niemals unbeobachtet im Freien stehen. Es ist hilfreich, für Kinder Trinkbecher mit Deckeln zu benutzen, um die Gefahr des versehentlichen Verschluckens einer Wespe zu minimieren.

    Kammerjäger:in beauftragen

    Mit den oben genannten Tipps ist es zwar möglich, das Risiko von Wespenstichen zu reduzieren, dennoch empfinden die meisten Menschen das Vorhandensein eines Wespennests als Bedrohung. Da es verboten ist, das Nest eigenmächtig zu entfernen, sollten Sie eine:n professionelle:n Schädlingsbekämpfer:in (Kammerjäger:in) beauftragen. Der Profi wird feststellen, ob es möglich ist, das Wespennest zu entfernen, oder ob es rechtliche Bedenken gibt. 

    ‌Ein:e Kammerjäger:in ist ein Profi, der über die erforderliche Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung verfügt, um Wespennester sicher zu entfernen. Da Wespen gefährlich werden können, wenn sie sich bedroht fühlen, ist die Beauftragung eines Fachbetriebs für Schädlingsbekämpfung auch im Hinblick auf die eigene Sicherheit der einzig richtige Weg. Der/Die Kammerjäger:in wird das Wespennest sicher entfernen und dabei das Risiko einer Verletzung oder eines Angriffs auf ein Minimum reduzieren.

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    Vor Beauftragung des Fachbetriebs: Genehmigung einholen!

    Der/Die Kammerjäger:in wird die Wespen zuverlässig und möglichst risikoarm entfernen. Dafür muss er die Tiere jedoch töten und das Wespennest danach sterilisieren, um eine Neubesiedelung zu vermeiden. Das sind keine tierschutzkonformen Maßnahmen. Deshalb ist die Beseitigung des Wespennests durch einen Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung nur dann erlaubt, wenn diese Maßnahme zuvor genehmigt wurde. 

    ‌Die Genehmigung muss bei der Kommune oder bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragt werden und wird nur erteilt, wenn vom Wespennest tatsächlich eine Gefahr ausgeht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn im Haushalt Allergiker:innen leben, für die ein Wespenstich lebensbedrohlich wäre. Falls sich das Wespennest in unmittelbarer Nähe zur Wohnung (z.B. in einem Rollladenkasten) befindet, stehen die Chancen ebenfalls gut, eine Genehmigung zu erhalten. 

    ‌Wenn Sie eine:n Kammerjäger:in beauftragen, wird diese:r entscheiden, ob es sich um eine besonders schützenswerte Art handelt oder die Möglichkeit der Umsiedelung des Nests besteht. Am schonendsten ist die Entfernung des Nests im April oder im Herbst. Im Frühling befindet sich das Wespennest noch im Bau und es ist leichter, ein kleines Wespennest zu entfernen. Ab dem Herbst ist es nicht mehr bewohnt, denn das Wespenvolk ist gestorben und die Wespenkönigin ist umgezogen, um zu überwintern. Wenn Sie ein unbewohntes Wespennest im Winter finden, kann dieses problemlos an einen Standort gebracht werden, an dem eine Neubesiedelung keine Gefahr für Menschen darstellt.

    Wie gehen Kammerjäger:innen beim Entfernen des Wespennests vor?

    Der Profi für Schädlingsbekämpfung wird das Wespennest in folgenden Schritten entfernen: 

    ‌1) Schutzmaßnahmen ergreifen: Der/Die Kammerjäger:in wird Schutzkleidung einschließlich einer Schutzmaske tragen. 

    ‌2) Überprüfung des Nests: Der Profi wird das Nest inspizieren, um die Wespenart zu identifizieren und die Größe sowie den Standort des Nests zu bestimmen. 

    ‌3) Behandlung des Nests:
    Der/Die Kammerjäger:in wird das Nest mit einem Insektizid behandeln, um die Wespen zu töten und das Nest zu sterilisieren. 

    ‌4) Entfernung des Nests:
    Nach der Behandlung wird das Wespennest sicher entfernt und entsorgt. 

    ‌5) Überwachung:
    Um sicherzustellen, dass keine weiteren Wespen aktiv sind, wird das Nest noch überwacht.
    Hinweis:
    Wespennest entfernen – Kosten

    Die Kosten für das Entfernen eines Wespennests durch einen professionellen Fachbetrieb belaufen sich zwischen 100 und 250 Euro. Wie teuer die Entfernung wird, hängt von der Zugänglichkeit und der Wespennestgröße ab. Informieren Sie sich vor der Erteilung des Auftrags über die zu erwartenden Kosten, denn unseriöse Anbieter verlangen teilweise bis zu 1.000 Euro für das Entfernen eines Wespennests.

    Wespennest entfernen – ist der Mieter oder Vermieter zuständig?

    Wenn Sie ein Wespennest in der Mietwohnung finden, ist die Rechtslage eindeutig. Die Kosten der Entfernung des Wespennests sowie die Beauftragung eines Fachbetriebs fallen in den Zuständigkeitsbereich der Vermieter:innen. Das gilt übrigens für jede erforderliche Maßnahme der Schädlingsbekämpfung, denn gemäß § 535 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss der Vermieter dem Mieter die Mietsache in bewohnbarem Zustand überlassen. Die einmalige Schädlingsbekämpfung ist also vom Vermieter zu bezahlen, wenn der Mieter den Schädlingsbefall nicht verursacht und ihn unverzüglich gemeldet hat. Präventive Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung dürfen wiederum auf die Mieter:innen umgelegt werden. Informieren Sie sich im Ratgeber Schädlingsbekämpfung ausführlich über die Rechte und Pflichten von Mieter:innen und Vermieter:innen.

    Wespennest am Haus – wann darf man die Feuerwehr alarmieren?

    Die Feuerwehr ist grundsätzlich nicht für die Entfernung eines Wespennests zuständig, sondern für die Bereinigung akut lebensbedrohlicher Situationen. In Extremfällen kann ein Wespennest jedoch eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellen. Dann ist es möglich, die Feuerwehr zu alarmieren, damit diese die Gefahr schnellstmöglich beseitigt. 

    ‌In folgenden Fällen ist die Feuerwehr der geeignete Ansprechpartner, um ein Wespennest zu beseitigen: 

    ‌1) Gefahr für die öffentliche Sicherheit: Wenn sich das Nest in einem öffentlich zugänglichen Areal befindet und eine Bedrohung für die Menschen darstellt, kann die Feuerwehr alarmiert werden, um das Problem zu lösen. 

    ‌2) Nest im Gebäude:
    Wenn sich das Wespennest in einem Gebäude befindet, das von vielen Menschen frequentiert wird, beispielsweise eine Schule, kann die Feuerwehr ebenfalls Abhilfe schaffen. 

    ‌3) Unzugänglichkeit des Nests: Ist das Wespennest so schwer zugänglich, dass der/die Kammerjäger:in es nicht erreicht (z.B. in einem hohen Baum), sollte man die Feuerwehr um Unterstützung bitten.

    Wespennester vorsorglich verhindern

    Im April suchen sich Wespenköniginnen geeignete Nistplätze und starten mit dem Nestbau. Dabei gehen sie praktisch vor und nutzen die verlassenen Bauten von Maulwürfen oder Mäusen sowie dunkle Stellen in der Garage, im Gartenschuppen, unter Dachüberständen oder auf dem Dachboden. Auch geschützte Hohlräume wie Rollladenkästen sind beliebte Plätze für den Bau eines Wespennests. 

    ‌Eine wichtige Präventionsmaßnahme besteht deshalb darin, das Grundstück und Gebäude nach derartigen Stellen abzusuchen und Schlupfwinkel bis spätestens Ende März zu verschließen. Sie sollten insbesondere Stellen, an denen in vergangenen Jahren bereits Wespennester gefunden wurden, begutachten und schließen.

    Wespennest entfernen – Bauen & Wohnen

    Darf man ein Wespennest selbst entfernen?

    Wespen stehen unter Naturschutz und deshalb ist es nicht erlaubt, Wespennester ohne zwingenden Grund zu entfernen. Sie benötigen eine Genehmigung und müssen das Entfernen des Nests einem professionellen Schädlingsbekämpfer überlassen. 

    ‌Weiterlesen: Wespennest entfernen – Selbsthilfe kann teuer werden

    Welche Strafen werden für das unerlaubte Entfernen eines Wespennests verhängt?

    Es drohen Bußgelder zwischen 5.000 und maximal 65.000 Euro. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt u. a. davon ab, ob es sich um eine besonders bedrohte Wespenart handelt. 

    ‌Weiterlesen: Rechtliche Grundlagen und Bußgelder

    Darf man die Feuerwehr alarmieren?

    Die Feuerwehr ist nur in besonderen Fällen für die Entfernung eines Wespennests zuständig, wenn beispielsweise vom Nest eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. 

    ‌Weiterlesen: Wespennest am Haus – wann darf man die Feuerwehr alarmieren?

    Kann man Wespennester verhindern?

    Spätestens im März sollte man das Grundstück, die Nebengebäude und das Haus inspizieren und die beliebtesten Stellen absuchen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, bestimmte Schlupfwinkel zu verschließen. 

    ‌Weiterlesen: Wespennester vorsorglich verhindern

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